Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Vision IT Consulting GmbH für IT-Dienstleistungen
- Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Vision IT Consulting GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Kerth, Herrnsheimer Hauptstraße 1B, 67550 Worms, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer bietet verschiedene IT-Dienstleistungen zur Buchung an.
- Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.
- Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.
- Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
- Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
- Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
- Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
- Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
- Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
- Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung seiner Leistungen Subunternehmer oder andere Dritte einzusetzen, ohne dass es der Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftragnehmer bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.
- Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
- Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
- Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.
- Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.
- Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
- Werden Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten auf Wunsch des Auftraggebers erbracht, gelten folgende Zuschläge auf die regulären Stundensätze:
- An Werktagen (Montag – Freitag): 50 % Zuschlag auf die regulären Stundensätze.
- An Wochenenden und Feiertagen: 100 % Zuschlag auf die regulären Stundensätze.
- Die Zuschläge werden auf die regulären Stundensätze aufgeschlagen und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu den regulären Kosten zu tragen.
- Eine Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten besteht nicht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Anfragen zur Leistungserbringung außerhalb der vereinbarten Zeiten nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
- Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Erbringung von Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten. Alle Anfragen zur Leistungserbringung außerhalb der vereinbarten Zeiten bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Annahme oder Ablehnung einer Anfrage zur Leistungserbringung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten informieren. Im Falle der Annahme wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über die anfallenden Zuschläge und die voraussichtlichen Kosten der Leistungserbringung unterrichten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistungen nach besten Kräften zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere folgende Mitwirkungspflichten:
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen notwendig sind.
- Gewährung des Zugangs zu den relevanten Systemen, Netzwerken und Hardware, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
- Sicherstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur und Umgebungsbedingungen für die Durchführung der Dienstleistungen, einschließlich der Bereitstellung geeigneter Arbeitsplätze und Kommunikationsmittel.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen zur Nutzung der Systeme und Daten vorliegen und dass die Nutzung dieser Systeme und Daten im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich alle Änderungen und Störungen in den IT-Systemen mitzuteilen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter, die mit dem Auftragnehmer zusammenarbeiten, über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Mitwirkungspflichten zu erfüllen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um den Zugang des Auftragnehmers zu den IT-Systemen zu schützen und die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, und wird die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen dadurch verzögert oder unmöglich gemacht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dies umfasst insbesondere zusätzliche Arbeitszeiten und Kosten, die durch die Verzögerung oder den zusätzlichen Aufwand entstehen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, solange der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
- Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten durch den Auftraggeber kann zu einer Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer führen.
- Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 8 sind darauf nicht anwendbar.
- Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Wird das Vertragsverhältnis nicht bis drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
- Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
- Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
- Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
- Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
- Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
- Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
- Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
- Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
- Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
- bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
- der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
- der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
- Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
- Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
- Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 – 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
- Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
- Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
- Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
- Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
- Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: Datenschutz
Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich bei dem Auftraggeber immer um ein Unternehmen handelt.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies notwendig erscheint, um Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder technischen Gegebenheiten zu berücksichtigen oder um Lücken in den AGB zu schließen, insbesondere zur Anpassung an neue Dienstleistungen oder Funktionen.
- Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail oder auf der Website des Auftragnehmers) mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
- Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen innerhalb der Frist, hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag mit dem Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses gelten die bisherigen AGB weiter.
Die Mitteilung über die Änderung der AGB wird auf die wesentlichen Änderungen hinweisen und die Frist für den Widerspruch sowie die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs klar und verständlich darstellen.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
Kontaktinformationen
- Vision IT Consulting GmbH
- Wormser Landstraße 67
- 67551 Worms
- Deutschland
- info@vision-itc.com
- +49 6241 48 01 70 0